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LG Hamburg, 16.01.2008 - 404 O 47/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.09.2007 - I ZR 207/04
Rechtsnatur der Verpackung des Transportgutes durch den Spediteur; Haftung für …
Auszug aus LG Hamburg, 16.01.2008 - 404 O 47/07
Da der Fixkostenspediteur zur Verpackung nicht verpflichtet ist (vgl. BGH TranspR 2007, 477, 478), sondern diese grundsätzlich dem Absender obliegt, hätte die Klägerin, soweit sie die Beklagte für Mängel im Zusammenhang mit der fehlerhaften Stauung des Containers verantwortlich machen will, konkret vortragen müssen, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über die Verladung der Packstücke in einen Container geschlossen worden ist.Im Übrigen würde eine solche Abrede eine speditionelle Nebenleistung darstellen, auf die - je nach rechtlicher Einordnung - entweder Werksvertrags- oder aber Speditionsrecht (§ 454 Abs. 2 HGB) zur Anwendung kommen würde (BGH TranspR 2007, 477, 478;… Koller § 459 Rn. 13).
- BGH, 14.12.1972 - II ZR 88/71
Verladung gefährlicher Seefrachtgüter
Auszug aus LG Hamburg, 16.01.2008 - 404 O 47/07
Nur, soweit das Schiff nicht geeignet ist, andere Transportgefahren als Seegefahren durch eine entsprechende Einrichtung abzuwenden, liegt Ladungsuntüchtigkeit vor (BGH VersR 1973, 218).
- OLG Düsseldorf, 07.07.2009 - 18 U 10/09
Transportversicherung - Aufwendungen Frachtführer nach Schiffsbrand - …
Ebenso wenig begründet vorliegend der Umstand, dass der Inhalt eines Containers einen Brand verursacht hat, eine Haftung des Verfrachters für See- und Ladungstüchtigkeit gemäß § 559 HGB (vgl. LG Hamburg TranspR 2008, 218, 220).